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Erneuerbare Energien und Infraschall-Waffen

Gegenwärtig wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien forciert, und Infraschall-Waffen bleiben deshalb faktisch ungeregelt. Denn Anlagen der Energie-Erzeugung, beispielsweise Windräder, produzieren auch Infraschall, (Umweltbundesamt 2014, Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall, S. 118), ein Problem, das totgeschwiegen wird, statt gelöst zu werden. Auf die Lobbymacht der Industrie verweist, dass es keinen Grenzwert für Infraschall gibt, weder für Anlagen der Energie-Erzeugung noch für Waffen.

Auf den fehlenden Grenzwert bei Anlagen weist das Umweltbundesamt in der Publikation vom März 2017, Tieffrequente Geräusche im Wohnumfeld – Ein Leitfaden für die Praxis, auf Seite 20 hin: unter der Überschrift „Grenzwertsetzung“. Wegen des fehlenden Grenzwerts können sich Betroffene, beispielsweise Windpark-Anwohner, nicht wehren. Stattdessen werden sie immer noch als Simulanten in die Psychoecke gestellt und vor Gericht mit umstrittenen Berichten bestimmter Landes-Umweltämter abgespeist, obwohl bekannt ist, dass Infraschall waffenfähig ist. Noch erstaunlicher ist, dass Windparks zwar unter dem Aspekt des Tierschutzes verhindert werden können, aber nicht, weil Infraschall Menschen schädigt.

Infraschall-Waffen sind seit 2003 im Bundes-Waffengesetz erfasst, sogar mit Strafbewehrung, die aber nicht umgesetzt werden kann, weil kein Grenzwert gesetzt wurde. Angesichts dieser Lücke: Wie wird die Bevölkerung vor dem kriminellen Missbrauch von Infraschall-Waffen geschützt? Gar nicht, meldet das Bundes-Innenministerium noch im März 2023. Das ist eine Einladung zu straffreier Kriminalität, die genutzt wird (Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität), denn mangels staatlicher Regelungen sind die Polizei die Hände gebunden. Kurios ist, dass Teile der Frankfurter Polizei auch Betroffene von krimineller Waffengewalt in die Psychoecke zu stellen versucht.

Dabei sind Infraschall-Waffen besonders tückische Vertreter der neuen Waffengattung, die mit gerichteter Energie operiert. Sie wirken geräuschlos durch Gegenstände wie Mauern hindurch und können eine breite Palette an körperlichen Schädigungen auslösen, die normal aussehen, aber technisch produziert wurden. Directed Energy Weapons, zu denen auch die bekannteren Mikrowellen-Waffen gehören, gelten als nicht-tödlich, können aber tödlich sein.

Vor Waffengewalt schützt uns theoretisch der Staat, auch dafür bezahlen wir Steuern. Weshalb schützt der Staat in diesem Fall lieber die Interessen der Industrie? Jedenfalls ist auffällig, dass Waffen, die mit Radioaktivität operieren, strafgesetzlich geregelt sind, aber Waffen, die mit Infraschall operieren, nicht. Auf meine Anfrage kam am 15.03.2023 vom BMI diese Auskunft: „Ich informiere Sie jedoch darüber, dass mit dem Strafgesetzbuch (StGB), insbesondere §89a, § 307 bis § 312 sowie § 328, eine Rechtsgrundlage besteht, die einen kriminellen, missbräuchliche Einsatz von Radioaktivität (inkl. Vorbereitungshandlungen und Versuchen) ausdrücklich unter Strafe stellt.“