Infraschall-Waffen & Kriminalität II

Geduldete Kriminalität mit Infraschall- und Mikrowellen-Waffen gibt es schon so lang, dass darüber Krimis geschrieben und Filme gedreht worden sind, in denen die Themen bereits vorkommen, mit denen ich mich seit 2014 herumschlage: Die neue Waffengattung, die mit gerichteter Energie operiert, Menschenversuche, die Verstrickung der Sicherheitsbehörden, die Vertuschung durch Psychiatrisierung der Opfer, die Untätigkeit von Polizei und Gerichten, die Firma Siemens. Der Tatort „Strahlende Zukunft“ stammt aus dem Jahr 2007, der Krimi „Brennende Kälte“ aus dem Jahr 2008, beruhend darauf wurde 2019 der Krimi „Brennende Kälte“ im ZDF ausgestrahlt, 2020 gab es den Tatort „Krieg im Kopf“.

Möglicherweise richtungsweisend: Im Tatort vom 17.03.2024, Unter Gärtnern, wird eine US-Agentin nach ihrer Enttarnung mit einer Mikrowellen-Waffe ermordet, ebenso zwei Eichhörnchen, die sie gerade fütterte: Die Hirne sind zerstört. Als die Tatort-Ermittler nicht nur die Todesursache entdecken, sondern auch, dass die Agentin ihre europaweiten Anschläge auf Mikrofiches dokumentiert hat, tauchen CIA-Mitarbeiter:innen auf, vernichten alle Beweise und ändern die Todesursache auf „natürlich“, weil Mikrowellen-Waffen geheimgehalten werden sollen.

Teil I, im September 2023 abgeschlossen und über das Menü abrufbar, ist sowas wie eine Materialsammlung geworden, in dem das Problemfeld umrundet wird. Was ist gerichtete Energie? Wie wirken Infraschall und Mikrowellen-Waffen, die zur neuen Gattung der Energie-Waffen (directed energy weapons) gehören? Was sagt die Presse über Infraschall- und Mikrowellen-Waffen und über das Havanna Syndrome? Warum wurden auf Bundesebene keine Grenzwerte für Infraschall und Mikrowellen in ihrer waffenförmigen Anwendung gesetzt? Warum gibt es in Hessen keine Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung vor diesen Waffen? Warum konnte ich in zehn Jahren keine Rechtsvertretung gewinnen?

Der vorliegende Teil II von „Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität“, Stand 20. September 2024, dokumentiert meine gegenwärtige Wohnsituation und meine Versuche seit 2014, staatlichen Schutz vor krimineller Waffengewalt, genauer: vor Menschenversuchen mit Infraschall-Waffen, zu erlangen. Infraschall- und Mikrowellen-Waffen wurden bereits 2003 im Bundes-Waffengesetz registriert, aber bis etwa 2020 vom Staat geheimgehalten und mittels des Narrativs vertuscht, Opfer von Kriminalität mit diesen Waffen litten an einem psychischen oder physischen Privatproblem. Dieses Vertuschungsnarrativ ist widerlegt, seitdem öffentlich wurde, dass Infraschall- und Mikrowellen-Waffen sogar offiziell existieren. Darum ist auffällig, dass die Frankfurter Polizei meine Anzeigen wegen des kriminellen Missbrauchs von Infraschall- und Mikrowellen-Waffen immer noch ignoriert, obwohl es dafür keine Rechtfertigung mehr gibt. Als ich 2020 Klage erhob, täuschte 2021 das dafür nicht zuständige Umweltamt in Kooperation mit der Polizei Messungen von waffenförmigem Infraschall und waffenförmigen Mikrowellen in meiner damaligen Wohnung vor, und verhinderte damit, dass Kriminalität justiziabel gemacht werden konnte. Besonders befremdlich ist, dass Frankfurter Gerichte die Menschenversuche schützen.

2014, als ich meine Viktimisierung erstmals bemerkte, war ich oft so verzweifelt, dass ich über Selbstmord nachdachte: Bis ich Erklärungen fand, vor allem im Internet. 2022 erwähnte ich in meinem Nachbarschaftsbrief an die damaligen Mitbewohner:innen der DRK-Siedlungsgemeinschaft in Frankfurt Harheim erstmals Geheimdienste, worauf das Amtsgericht mit Versuchen begann, mich unter Betreuung zu stellen, mich also zu entmündigen. Im August 2023 wurde ich per Räumungsklage gezwungen umzuziehen. Das war mein siebter Umzug seit 2014, und erwartungsgemäß gingen die Menschenversuche einfach weiter. Offenkundig zählt für die Frankfurter Polizei nicht, dass ich dabei absichtlich oder aus Versehen ermordet werden kann, oder dass mir mein Leben so vergällt wird, dass ich es aufgebe. Gilt der staatliche Schutz nicht mehr für alle, wie in der Zeit des Nazi-Regimes?

Menschenversuche wurden in der Zeit des Naziregimes an Menschen gemacht, die vom Staat entrechtet und entmenschlicht worden waren. Heute werden sie an Bevölkerungsgruppen gemacht, die sich aus sozio-ökonomischen Gründen nur eingeschränkt wehren können. Betroffene, die den Staat um Schutz anrufen, werden mit der Androhung einer Psychiatrisierung und dem Mietrecht unter Druck gesetzt, die Menschenversuche zu dulden. Wenn allerdings staatliche Stellen mit diesen neuen Waffen Menschenversuche durchführen oder schützen, und es handelt sich dabei wahrscheinlich um Geheimdienste, dann ist das nicht etwa legitim, sondern ein Hinweis auf Staatskriminalität: Erzwungene Menschenversuche verstoßen im heutigen Deutschland gegen den grundgesetzlichen Schutz der Menschenwürde und der körperlichen Unversehrtheit und sind folglich verboten.

Nicht nur erzwungene Menschenversuche, auch der Missbrauch gerichteter Energie geht auf die Nazi-Zeit zurück, und es gibt möglicherweise auch hier einen Verbindung zu den Geheimdiensten. Die Literatur-Nobelpreisträgerin Nelly Sachs, eine deutsche Dichterin jüdischen Glaubens, wurde im schwedischen Exil jahrelang mit Mikrowellen terrorisiert. Sie glaubte, dass der Einsatz gerichteter Energie auf die „geistige Tortur der Gestapo“ zurückgehe. Die heutigen Geheimdienste wurden von Nazis gegründet. Die Inlandsgeheimdienste, die es in anderen liberalen Demokratien nicht gibt, bespitzeln bis heute die eigene Bevölkerung nach politischen Vorgaben, aber faktisch ohne demokratische Kontrolle, und das umfasst nach meinen langjährigen Erlebnissen nicht nur Beobachtung, sondern vorallem Eingriffe in meinen digitalen Alltag, bis hin zur Behinderung meiner Bankgeschäfte.

Am 1. April 2024 veröffentlichte ein Medien-Kollektiv eine Recherche über einen möglichen Zusammenhang zwischen dem russischen Geheimdienst GRU und den Havanna-Syndrom-Anschlägen. Dabei wurde erstmals bekannt, dass es bereits 2014 erste Havanna-Syndrom-Anschläge in Frankfurt gegeben hatte. Frankfurt ist auch der Ort, an dem die Polizei seit 2017 die Überwachungssoftware HessenData der US-Firma Palantir einsetzt, als erste in Deutschland. Palantir wurde von Peter Thiel mitgegründet, einem gebürtigen Frankfurter. Die Anschubfinanzierung lieferte u.a. eine Investmentfirma der CIA. Palantir-CEO Alex Karp, dessen Vater ein Deutscher jüdischen Glaubens war, wurde in Frankfurt promoviert. Dass der damalige Hessische Innenminister Peter Beuth den Auftrag für den Erwerb der Palantir-Spähsoftware vergeben hatte, Lizenzgebühr: 0,01 Cent, ohne andere Bewerber zu berücksichtigen, war Gegenstand eines Untersuchungsausschusses. Daraus ergibt sich für mich die Frage nach einem möglichen Zusammenhang zu den staatlich geschützten Menschenversuchen mit Energie-Waffen, die in den USA aus ethischen Gründen wahrscheinlich abgebrochen worden waren. Wurden sie ausgerechnet in Frankfurt fortgesetzt, eine der Städte in Deutschland, in der besonders viele Menschen mit Migrationsgeschichte leben?

Normalerweise wird ein Text geschrieben und veröffentlicht, wenn die Fakten beisammen sind. Beim vorliegenden Text ist das anders: Er wächst und wandelt sich mit meinen Erlebnissen und Erkenntniszuwächsen, und ich veröffentliche ihn auf meinen Websites, obwohl er unvollständig ist, und möglicherweise auch fehlerhaft, um den jeweiligen Stand zu sichern. Dieser Text ist auch kein Tagebuch in Blog-Form, sondern wird entlang der Ereignisse immer wieder neu verdichtet, mit der Folge, dass manche Kapitel gleich bleiben, andere umgeschrieben werden, wieder andere neu entstehen, und manche auch verschwinden. Meine handschriftlichen Tagebücher, die ich in unregelmäßigen Abständen einem öffentlichen Tagebuch-Archiv überlasse, sind eine der Quellen dieses Textes.

Im vorliegenden Teil II von „Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität“ verweise ich immer wieder auf Teil I und auf meine Veröffentlichung „Vibrierende Wohnungen“ aus dem Jahr 2018, über das Menü abrufbar, wo die Langfassung des jeweiligen Themas nachgelesen werden kann, samt den dazugehörigen QuellenVorhergehende PDF-Fassungen und die beiden Broschüren können in der Deutschen Nationalbibliothek eingesehen werden.