Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität

Infraschall-Waffen gehören zu einer neuen Waffenart, die mit gerichteter Energie munitioniert wird. Diese Waffen wirken lautlos durch Mauern hindurch und können eine große Bandbreite an Effekten erzielen, von Sachbeschädigung bis hin zu verdecktem Mord. Aber auf Bundesebene wurden keine Regeln zum Schutz der Bevölkerung definiert, vor allem wurden keine Grenzwerte gesetzt. In Hessen wurden zudem keine Vorschriften für das Vorgehen bei Verdacht auf kriminellen Missbrauch dieser Waffen erlassen. Folglich sind in Frankfurt die Behörden auf Infraschall-Messungen nicht eingestellt, obwohl behördliche Messungen für rechtliche Schritte gegen Kriminelle zwingend notwendig sind.

Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität
Stand 13. März 2023

Begründet wurde die Regelungslücke bislang damit, dass Betroffene krimineller Gewalt mit Infraschall-Waffen an einem physiologischen oder psychologischen Privatproblem litten, obwohl diese Begründung dem Kenntnisstand über die Wirkungen von Infraschall klar widerspricht. Zudem wurden Waffen, die mit Infraschall (und Mikrowellen) munitioniert werden, bereits 2003 ins Bundes-Waffengesetz aufgenommen. Seit 2016 werden Waffen, die mit gerichteter Energie operieren, dank des Havanna-Syndroms sogar öffentlich diskutiert – ohne Folgen für die Regelungslücke. Dennoch: Wer heute noch auf private Probleme rekurriert, wenn Betroffene wie ich Klage erheben, macht sich der kriminellen Verstrickung verdächtig.

Wegen der fehlenden Umsetzung des Bundes-Waffengesetzes in Hessen bezüglich dieser Waffen erhob ich im November 2020 vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt Klage, weil ich annahm, dass die Schließung der Regelungslücke auf Landesebene die Polizei befähigen würde tätig zu werden. Das war ein Irrtum, aber ich erfuhr bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden, dass ich mich an die Stadt Frankfurt zu wenden habe, um die für rechtliche Schritte notwendige behördliche Infraschall-Messung zu erlangen.

Da das Frankfurter Umweltamt eine Infraschall-Messung in meiner Wohnung erst ablehnte und dann in Kooperation mit der Frankfurter Polizei fingierte, klage ich seit September 2021 vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt. Bemerkenswert ist: Ich muss klagen. Und meine Klage wird offenkundig verschleppt: Stand Januar 2023 sind 220 Klagen vor meiner dran.

Dabei wird offenbar billigend in Kauf genommen, dass ich der Willkür von Kriminellen überlassen bleibe, die Menschenversuche mit Infraschall-Waffen in meinem gegenwärtigen Wohnumfeld in der DRK-Siedlungsgemeinschaft in Frankfurt Harheim machen. Das bedeutet, dass der Staat Kriminalität schützt und dass die Politik wegschaut, obwohl die Regelungslücke gegen die Allgemeinen Menschenrechte und gegen das Grundgesetz verstößt.

Dass Menschenversuche im heutigen Deutschland möglich sind, weckt Erinnerungen: In der Nazi-Zeit wurde Medizinern erlaubt, Versuche an Menschen zu machen, die psychisch oder physisch von der Arier-Norm abwichen. Das war die Testphase, in der die damaligen Machthaber erprobten, wie die Bevölkerung auf zivilisatorische Verstöße gegen die sozial Schwachen unter ihnen reagieren würde. Erst danach wurden Menschen jüdischen Glaubens ausgegrenzt, entrechtet, ausgeplündert, aus ihrer Heimat vertrieben oder mit industriellen Methoden planmäßig ermordet.

Die heutigen Menschenversuche zielen wie schon in der Nazi-Zeit auf vulnerable Menschen, in meinem Wohnumfeld auf Senior*innen, zu denen ich gehöre, und offenkundig auch auf Geflüchtete. Und die Menschenversuche werden wie in der Nazi-Zeit staatlich geschützt, unter dem neoliberalen Deckmantel der privat-persönlichen Verursachung und Verantwortung.

Weil mir staatlicher Schutz verweigert wurde, musste ich seit 2014 sechsmal umziehen und wurde dabei gezwungen, mein Hab und Gut zu verschleudern und meine Ersparnisse zu verbrauchen. Weil mir staatlicher Schutz immer noch verweigert wird, muss ich Angst um meine körperliche Unversehrtheit und mein Leben haben. Zum Selbstschutz muss ich an den sonderbarsten Orten übernachten, derzeit meist auf den Fluren meines Wohnhauses. Dabei kann ich nicht auf Unterstützung durch mein soziales Umfeld hoffen: Einerseits würde ich Menschen unter den gegenwärtigen Bedingungen in Gefahr bringen, andererseits muss ich sie als potentielle Täter*innen beargwöhnen, denn wegen der Regelungslücke ist Kriminalität mit diesen Waffen straffrei und offenbar sehr lukrativ.

Die Frankfurter Polizei ermittelt meines Wissens nicht, trotz vieler Anzeigen, und unternimmt auch nichts zu meinem Schutz, obwohl die Bedrohung mit krimineller Waffengewalt unmittelbares staatliches Handeln erfordern würde. Nach Akteneinsicht beim Verwaltungsgericht muss ich sogar von Kollusion mit Kriminellen ausgehen. Deshalb bin ich als Betroffene gezwungen selber aktiv zu werden. Bei der fortlaufenden Entwicklung dieses Textes verbinde ich die Ergebnisse meiner Recherchen mit meinen Erlebnissen. Meine Tagebücher, in denen ich sie detailliert verschrifte, übergebe ich seit 2014 regelmäßig dem Deutschen Tagebucharchiv.

Ich beziehe mich öfters auch auf meine Broschüre „Vibrierende Wohnungen“ vom Februar 2018, die ich mit deutlich weniger Wissen als heute verfasste und in der ich von der Vertreibung aus günstigem Wohnraum als Täter-Motiv ausging. Jetzt weiß ich, dass die Erprobung von Infraschall-Waffen, vermutlich im Auftrag von Siemens Erlangen, die Ursache für meine Lage und die anderer Betroffener ist.

In diesem Text geben Informationen über Infraschall und Mikrowellen und die Waffenfähigkeit dieser Umweltfaktoren einen Überblick über das Themenfeld. Dann schildere ich meine vergebliche Suche nach staatlicher Hilfe: Ich wurde praktisch immer an das Bundes-Umweltministerium und dessen Immissionsschutzgesetz verwiesen, obwohl dieses Gesetz Anlagen und Geräte regelt, z.B. für die Energie-Erzeugung. Waffen werden im Bundes-Waffengesetz des Bundes-Innenministeriums geregelt. Danach geht es um den alltäglichen Überlebenskampf im rechtsfreien Raum der Regelungslücke. Schließlich gehe ich der Frage nach, weshalb diese Regelungslücke geschaffen wurde und weshalb sie immer noch geschützt wird, obwohl sie so offensichtlich erhebliche Rechtsverstöße ermöglicht.

Dieser Text entwickelt sich mit meinen Erfahrungen. Die Umrisse des kriminellen Netzwerks werden dabei zwar immer klarer, aber der Text ist weiterhin ein Rohbau, weil viele Fragen weiterhin offen sind. Dafür gibt es Gründe in der Sache selbst, aber auch in meinen Arbeitsbedingungen: Die dauernde Infraschall-Folter in meiner Wohnung verursacht Irritationen und Schmerzen und vermindert meine Konzentrationsfähigkeit. Dazu kommen Interventionen durch IT-Tools, die eigentlich staatlichen Stellen vorbehalten sind. Bezeichnend ist, dass die Website mehrfach grob manipuliert wurde. Aber ich bleibe dran, solange ich kann, denn die Regelungslücke bei Infraschall-Waffen ist ein Angriff auf unsere Demokratie und auf alle, die leicht zu „andern“ sind, Frauen beispielsweise.

Eine Fassung der obenstehenden PDF, die vom 12. September 2022, habe ich als Broschüre gleichen Titels veröffentlicht. Sie ist in den Katalogen der Deutschen Nationalbibliothek und der Universitätsbibliothek Frankfurt abrufbar: Als Teil I. Teil II folgt mit einem hoffentlich guten Ausgang dieser Geschichte, nämlich einem, der die Allgemeinen Menschenrechte respektiert, dem Schutzversprechen des Grundgesetzes genügt und eines Rechtsstaates würdig ist.