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Das Wohnungsamt Frankfurt und die fehlbelegten Sozialwohnungen in Harheim

Die DRK-Siedlungsgemeinschaft für geflüchtete Familien in Frankfurt Harheim wurde 2019 fertiggestellt: 90 Plätze für Geflüchtete und 24 barrierefreie Sozialwohnungen für Einzelpersonen oder Zweipersonen-Haushalte. Das 2018 gegründete Gemeinschaftlich-Wohnen-Projekt Hestia e.V. wurde in die Siedlungsgemeinschaft integriert und erhielt laut Kooperationsvertrag mit dem DRK Frankfurt die 24 Sozialwohnungen zur Belegung übergeben, verbunden mit der Maßgabe, mindestens die Hälfte müsse „von Personen belegt sein, die einer F1-Förderung unterliegen. Die Wohnungen, welche an Personen vermietet werden, die keine Förderung nach F1 erhalten, müssen durch das Amt für Wohnungswesen befreit werden.“

Sonderbar ist, dass das DRK Frankfurt eine solche Mitteilung machen kann, geht es doch eigentlich um eine Angelegenheit des Amts für Wohnungswesen. Noch sonderbarer ist allerdings, dass nur die Hälfte der 24 Sozial-Wohnungen an Personen vergeben werden sollten, die einer F1-Förderung unterliegen. Tatsächlich wurden nur 10 dieser Wohnungen fehlbelegt, und zwar als angeblich frei finanzierte Wohnungen.

Weshalb seien Sozialwohnungen in frei finanzierte Wohnungen umgewandelt worden? Eine erste Anfrage ergab die Auskunft vom 10.01.2022, dass das Wohnungsamt die Umwandlung von Sozialwohnungen in frei finanzierte Wohnungen bestritt. Folglich stehen 24 Sozialwohnungen in der Statistik, obwohl bei der Erstbelegung nur 14 für Wohnberechtigte zur Verfügung standen.

Weshalb werde die Belegung nicht kontrolliert? Das Belegung werde kontrolliert, heißt es 07.02.2022 aus dem Wohnungsamt. Aber: „Nach §20 HWoFG können Wohnungen, bspw. zur einmaligen Vermietung, freigestellt werden. Der Paragraph sieht vor, dass hierfür ein Ausgleich verlangt werden kann.“

Das ist angesichts des Mangels an gefördertem Wohnraum in Frankfurt eine erklärungsbedürftige Haltung. Noch auffälliger ist, dass eine letzte Anfrage nach dem Grund der Fehlbelegung am 10. März 2022 abgewiesen wurde. Die Beantwortung würde die Rechte „privater Dritter“ verletzen. Welche „privaten Dritten“ könnten eine absichtliche Fehlbelegung von öffentlich gefördertem Wohnraum veranlasst haben? Trotz des „Zuschusses zum Mietertrag von 1,2 Millionen Euro aus dem Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung“, der auf der Website frankfurt baut in einem Eintrag zum Richtfest vom November 2018 erwähnt wird?