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Tatort Wohnung – die Rolle von ABG und Mainova

Die erzwungenen Menschenversuche mit Infraschall-Waffen finden in Wohnungen statt, so auch in meiner achten Wohnung seit 2014, zum zweiten Mal in einer ABG-Seniorenwohnanlage, diesmal in Frankfurt Sachsenhausen. Auch die ABG ist Komplize, wie alle bisherigen Vermieter, die sich auf eine solche Komplizenschaft einlassen, obwohl sie offenkundig rechtswidrig ist, weil sie staatlich geadelt wurde.

Als ich zwischen 2016 und 2019 in der ABG-Seniorenwohnanlage im Frankfurter Ostend lebte, hatte ich bereits Infraschall-Angriffe gemeldet, aber da zu diesem Zeitpunkt die Existenz von Infraschall-Waffen noch nicht öffentlich bekannt war, bekam ich Besuch von einem Sozialbetreuer (Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität, Teil I, S. 103). Als 2022 meine Wohnung in der DRK-Siedlungsgemeinschaft in Frankfurt Harheim wegen meiner Selbsthilfemaßnahmen gekündigt wurde, bewarb ich mich beim Frankfurter Wohnungsamt um eine neue, mit Hinweis auf meine noch anhängige Klage beim Verwaltungsgericht zur Erlangung von staatlichem Schutz vor Waffengewalt, deren Ausgang ich abwarten wollte, weil sonst eine Fortsetzung der Menschenversuche in der neuen Wohnung zu erwarten war. Dennoch erhielt ich ein Wohnungsangebot von der ABG, das ich mit Schreiben vom 08.03.2023 ablehnte, mit Hinweis auf die Menschenversuche mit Infraschall-Waffen. Als das Amtsgericht der Räumungsklage des DRK wider Erwarten stattgab (Teil I, S. 65f), war ich allerdings froh über das kurzfristige Angebot einer weiteren ABG-Wohnung, die ich angesichts der drohenden Wohnungslosigkeit auch annehmen musste. So bekam ich zwar ab August 2023 ein neues Dach über dem Kopf, wurde aber offenkundig bewusst in eine für Menschenversuche präparierte Wohnung einquartiert (Teil II, S. 1ff), in der mir weiterhin ein menschenwürdiges Leben verwehrt wird, jetzt unter verschärften Bedingungen.

Wegen meiner Selbsthilfe-Maßnahmen begann ab April 2024, in zeitlicher Nähe zum Beginn der Wohnungstürbesuche durch Erwin H. (Teil III, S. 31), eine zwischen dem kriminellen Netzwerk und der ABG offenkundig abgesprochene Aktion, mich unter Druck zu setzen, die Infraschall-Gewalt ohne Hörschall-Gegenwehr zu dulden. Die ABG begann, mir Briefe allgemeinen Inhalts zu schicken, angeblich an alle Mieter:innen, der erste Brief ging sogar an meine alte Adresse. Das verstand ich als Warnung, sah jedoch keine Alternative zu meinen Selbstschutzmaßnahmen, da Infraschall-Angriffe tödlich sein können (Teil I, S. 129f). Mit Brief vom 25.02.2025 informierte mich das ABG-Sozialmanagement über einen Besuch in meiner Wohnung, um „Unstimmigkeiten“ zu besprechen. In meiner Antwort vom 05.03.2025 wies ich wieder auf die Menschenversuche mit Infraschall-Waffen hin, die auch in dieser Liegenschaft fortgesetzt werden, ebenso auf meine Website, und dass ich zu einem Gespräch in den ABG-Räumen bereit wäre. Es folgte jedoch kein Terminvorschlag, sondern die erste Abmahnung vom 18.03.2025, samt Protokoll meiner Gegenschall-Interventionen, die von den Täter:innen wie üblich durch Infraschall-Angriffe getriggert worden waren (Teil III, S. 47f).

Am 09.04.2025 kam die zweite Abmahnung nebst Protokoll, auf die ich mit Brief vom 22.04.2025 ausführlich antwortete. Die ABG beharrte dennoch auf der Geltung des widerlegten Vertuschungsnarrativs, wonach Opfer der Menschenversuche krank oder verrückt seien, und Täter:innen unschuldige Opfer. Das avisierte Gespräch mit der ABG-Sozialmanagerin D. sollte nun zwar in den ABG-Räumen stattfinden, aber im Beisein einer Frau Doktor aus dem Gesundheitsamt, obwohl Waffen-Missbrauch als Auslöser der „Unstimmigkeiten“ im Haus deutlicher wahrscheinlicher war als ein gesundheitliches Problem auf meiner Seite. Im Gespräch am 16.06.2025, ohne die Mitarbeiterin des Gesundheitsamts, versuchte die ABG-Sozialmanagerin nach meinem Eindruck weiterhin, mich zu psychopathologisieren, beispielsweise durch übergriffige Fragen. Ich sagte trotzdem zu, mich nachts mit Selbstschutzmaßnahmen möglichst zurückzuhalten.

Aber wenige Wochen später nahmen die Angriffe wieder zu, besonders nachts. Zugleich wurde das Mobbing verstärkt: Am 23.08.2025 erzählte mir der neue Nachbar auf der gleichen Etage, Serhi R., dass er in seiner Wohnung eine Leiche rieche. Am nächsten Tag kam Erwin H. mittags wieder an meine Tür und randalierte. Am 25.08.2025 fand ich die 3. ABG-Abmahnung im Briefkasten, wieder per Boten, wieder mit Täter-Protokoll, trotz Kenntnisses der Infraschall-Gewalt an mir, also wider besseres Wissen. Danach wurden meine Nächte noch furchtbarer, meine Wohnung wurde noch öfter betreten, eine neue Ameisen-Invasion (Teil II, S. 4) setzte ein, und am 31.08.2025 tobte der neue Rauchwarnmelder im Wohnzimmer los, als ich kochte (Teil III, S. 39). In meiner Erwiderung vom 01.09.2025 fragte ich, weshalb die ABG die Täter:innen nicht anzeigt, aus deren Protokollen ihre Täterschaft hervorgeht. Aber das geht wohl nicht, wenn die ABG in die Menschenversuche verstrickt ist und mit den lokalen Täter:innen kooperiert. Am 24.09.2025, keine 24 Stunden nach Upload des aktualisierten Posts, lag eine weitere AGB-Abmahnung in meinem Briefkasten, und auch in dieser Abmahnung wurde auf Protokolle der Täter:innen verwiesen. Am 27.09.2025 gab es eine weitere Botschaftstat: Mein Rachenraum wurde ab 6 Uhr heftig angegriffen und meine Nase schwoll so stark zu, dass ich durch den Mund atmen und die Wohnung verlassen musste, worauf die Symptome schlagartig zurückgingen. Sie kehrten vermindert zurück, als ich nach einer Viertelstunde wiederkam, zu jugendlichen Schritten aus der oberen Wohnung. Der Wohnungsmieter F. läuft nur noch schlecht.

Dann kam die nächste konzertierte Aktion: Am 24.02.2026 vormittags schrie mich Erwin H. im Treppenhaus an und bedrohte mich mit dem Tod, nachmittags erschienen zwei Polizisten des 8. Reviers an meiner Tür und bedrohten mich ebenfalls (Teil III, S. 36). Am 26.02.2026 kündigte die ABG meine Wohnung, trotz des hier geschilderten Briefwechsels, also mit Wissen um die Menschenversuche mit Infraschall-Waffen in der Senioren-Wohnanlage in Sachsenhausen. Die zeitliche Nähe zur Klageabweisung des Verwaltungsgerichts vom 06.02.2026 legt nahe, dass damit der Kündigung der Weg freigemacht worden war. Für mich ist die Kündigung meiner Wohnung praktisch eine Aufforderung zu Selbstmord, da ich ohne staatlichen Schutz der Fortsetzung der Menschenversuche in einer neuen, dann achten Wohnung weiterhin ausgesetzt wäre.

Die Kündigung der ABG könnte auch Folge einer rechtswidrigen vertraglichen Bindung sein. Mein letzter Vermieter, das DRK Frankfurt, hatte die Räumungsklage erst erhoben, als die Täter:innen einen Anwalt einschalteten (Teil I. S. 135). Die Kooperationsvereinbarung zwischen dem DRK Frankfurt und Hestia e.V. konnte nur unter Aufsicht eines Hestia-Gründungsmitglieds eingesehen werden (Teil I, S. 105f), wie bei einem internationalen Freihandelsvertrag unter privater Schiedsgerichtsbarkeit.

Dass die ABG als kommunale Wohnungsgesellschaft, zusammen mit dem kommunalen Energieversorger Mainova, meine Entrechtung durch willkürliche Zahlungsaufforderungen auszunutzen versuchten, ist ein weiterer Beleg für Verstrickung in die Menschenversuche. Schon seit 2014 waren mir Dienste unterschiedlichster Art abverlangt worden, die ich nicht angeboten hatte (Teil I, 68f), ein Hinweis auf meine staatliche Entrechtung.

Bei der ABG war der Duschabfluss der Aufhänger: Die erste Reparatur hatte die ABG gezahlt, aber als die Dusche im Juni 2024 wieder verstopfte, sollte ich die Rechnung bezahlen, angeblich, weil Haare im Abfluss gefunden worden waren, wie sie immer an diesem Ort vorkommen. Ich wehrte mich Briefen und Mails und wandte mich brieflich am 20.08.2024 und am 02.09.2024 auch an Geschäftsführer Frank Junker, wobei ich jedes Mal auf Infraschall als mögliche Ursache hinwies. Im ersten Schreiben an Junker widerrief ich außerdem meine Einzugserlaubnis für die Miete, weil die Reparatur-Forderung mit der Miete einfach eingezogen worden war. Trotz Widerrufs wurde der Betrag wieder eingezogen, und als ich das rückgängig machte, wurden mir auch noch Mahngebühren angerechnet (Teil II, S. 5). Junker beantwortete meine beiden Briefe nicht.

Dass die Dusch-Verstopfung nicht Folge von Haaren im Abfluss war, ergibt sich daraus, dass die ABG schließlich einen neuen, baugleichen Syphon einbauen ließ, also weiterhin mit Haaren im Abfluss, aber ohne Verstopfung. Manipulationen des Wasser-Zuflusses wie -Abflusses sind mit Infraschall möglich und kommen in meiner Wohnung auch vor (Teil III, S. 33). Der Vorfall belegt außerdem die Zusammenarbeit der ABG mit dem Täter:innen-Kreis im Haus.

Die Mainova nahm den Heizkörper in der etwa 6qm kleinen Küche zum Anlass, Heizkosten einzufordern, die nicht entstanden sein können, weil die Heizung nicht genutzt werden kann, und zwar mit Hilfe der Techem, von der der Ablesewert stammt. Mit der Techem hatte ich in Zusammenhang mit den ungewöhnlich störanfälligen Rauchwarnmeldern bereits sonderbare Erfahrungen gemacht (Teil II, S. 7f).

Zunächst aber fiel mir auf, dass mich die Mainova mehrere Monate lang daran hinderte, einen Stromvertrag mit einem Stromversorger meiner Wahl im Rhein-Main-Gebiet abzuschließen (Teil II, S. 8). Dass ich derweil Stromkundin der Mainova war, erfuhr ich erst aus einer Mahnung, der kein Vertrag, kein Abschlagsplan und auch keine Rechnung vorausgegangen waren. Das könnte mit dem Stromzähler zu tun haben, denn erst als der im April 2025 ausgetauscht wurde, kam die erste Fernwärme-Abrechnung, und zwar für den Zeitraum August 2023 bis Mai 2024. An dieser ersten Wärme-Abrechnung ist auffällig, dass der Abschlag um einen Euro erhöht wurde, ich aber eine Nachzahlung von etwa 133 Euro entrichten sollte, offenbar wegen des hohen Verbrauchs von 1.029 Zählern in der kleinen Küche. Dass der hohe Verbrauch unplausibel ist, ergibt sich auch aus der Tatsache, dass im Wohnzimmer, ca. 20 qm groß, 1.573 Zähler gemessen wurden, und da hatte ich den Heizkörper an. In der Abrechnung wurde auf die Eichüberfälligkeit der Messgeräte hingewiesen, und dass Schätzungen auf vorhergehende Abrechnungszeiträume beruhen würden. Aber Schätzungen wären nicht möglich gewesen, da es hier um eine erste Abrechnung ging und die Wohnung zuvor unbewohnt gewesen war.

Ich beschwerte mich mehrmals und schickte sogar ein Foto des verbauten Heizkörpers, vergeblich. Stattdessen wurde ich dauernd per Mail auf ein Mainova-Kundenkonto verwiesen, in dem Zahlungsaufforderungen vorliegen würden, obwohl ich ein solches Konto nicht angelegt hatte. Einen Zugang erhielt ich erst nach Monaten, nach einem Mainova-internen Verweis auf „Sparte 25“. Das Log-In führte mich zum Stromkonto, obwohl ich keine Stromkundin mehr war, in dem ich auch wieder eine Mahnung ohne vorhergehende Rechnung vorfand, und die wurde auch nicht nachgereicht, als ich darum bat.

Ich schrieb einen Beschwerdebrief nach dem anderen, zuletzt am 30.07.2025 sogar an Vorstandsvorsitzenden Maxelon. Aber in der Antwort vom 07.08.2025 beharrte das Beschwerde-Management weiterhin auf Zahlung der Mahnungsforderung, ohne auf meinen Beschwerden einzugehen. Beigefügt war die Mail des Beschwerde-Managements vom 01.07.2025 an mich wonach eine Schätzung der Heizkosten erlaubt sei, wenn der Heizkörper verbaut und keine analoge Ablesung möglich sei. Alternativ könnte ich „in die Nachrüstung des Zählers mit einem Fernfühler investieren“, sonst müsse ich die geschätzten Verbräuche hinnehmen. Dabei sind alle Heizkörper bereits mit Fernfühler ausgestattet. Hätte ich meine Küche zerlegt, um das Messgerät in Augenschein zu nehmen, würde es den geschätzten Wert möglicherweise sogar ausweisen: Mit Infraschall können auch Geräte manipuliert werden.

Anlässlich der Jahresrechnung vom 09.02.2026 stellte ich fest, dass ich offenkundig auch die ganze Zeit einen zu hohen Abschlag bezahlt habe. Auf meine diesbezügliche Anfrage vom 19.02.2026 habe ich keine Antwort bekommen.

Dieser Post ist ein angepasster Auszug aus Teil III der Publikation „Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität“. In vorliegenden Text verweise ich auf meine vier Publikationen: „Vibrierende Wohnungen“, „Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität“ Teil I, Teil II und Teil III die über das Menü der Website infraschall-waffen.de als PDFs heruntergeladen werden können.