Thema des vorliegenden Teil III von „Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität“ sind erzwungene Menschenversuche mit Infraschall-Waffen an mir, unter Beteiligung der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Gerichte in Frankfurt, und unter dem Schutz der Hessischen Landesregierung. Ich vermute einen Zusammenhang zur kostenfreien Lizensierung der Überwachungssoftware Gotham/Hessendata der US-Firma Palantir für die Frankfurter Polizei.
Auf Bundesebene werden die Menschenversuche mit Energie-Waffen mittels der Setzung geeigneter Rahmenbedingungen ermöglicht und mittels des Narrativs vertuscht, Opfer litten an einem physischen oder psychischen Problem, das nicht in den Verantwortungsbereich des Staates falle. Als Energie-Waffen öffentlich bekannt wurden, war das Vertuschungsnarrativ widerlegt und die staatliche Schutzpflicht offenkundig, aber die Menschenversuche gehen bis heute weiter, ohne dass die Stadt Frankfurt dagegen einschreitet. Menschenversuche an vulnerablen Menschen waren in der Nazi-Zeit legal. Dass sie heute wieder stattfinden, unter staatlichem Schutz, ist ein Menetekel.
Als mir 2014 meine Viktimisierung als Opfer von Gewalt mit Infraschall-Waffen bewusst wurde, versuchte ich zunächst herauszufinden, was meine Schmerzen und Missempfindungen in meiner Wohnung auslöste. Auf Infraschall kam ich durch Messungen bereits 2014. Darauf stellte sich die Frage, wer mir warum Infraschall-Gewalt zufügt, und warum mir die Stadt Frankfurt Hilfe verweigert. 2016 gingen die Havanna-Syndrom-Angriffe durch die Presse. 2018 veröffentlichte ich die Broschüre „Vibrierende Wohnungen“, damals in der Annahme, die Infraschall-Gewalt bezwecke die Vertreibung aus günstigem Wohnraum. 2020 erfuhr ich, dass Infraschall- und Mikrowellen-Waffen 2003 im Bundes-Waffengesetz registriert worden waren, und erhob meine erste Klage gegen die Stadt Frankfurt zur Erlangung grundgesetzlichen Schutzes vor Waffengewalt.
Im September 2022 veröffentlichte ich die Erstfassung von „Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität Teil I“ in gedruckter Form, die ich bis 2023 als PDF weiterentwickelte. Teil II dieser Reihe konnte ich im September 2024 zuletzt aktualisieren, trotz aller Widerstände, denn meine digitalen Endgeräte und mein Internetzugang wurden ab Anfang 2024 erkennbar überwacht und behindert. Deswegen entwickelte ich die Themen des vorliegenden Teil III als einzelne Posts weiter, und bündelte sie erst im Februar 2026 in einem PDF: Nachdem meine zweite Untätigkeitsklage abgewiesen wurde, mit der ich Schutz vor Waffengewalt hatte erlangen wollen. Im Urteil wird die staatliche Messung von Infraschall in ihrer Waffenform in Wohnungen ausdrücklich verweigert. Damit wird mir nun auch offiziell der Schutz des Grundgesetzes verweigert, aber dagegen kann ich nicht in Berufung gehen, weil ich weiterhin keinen Rechtsbeistand habe. Kurz nach diesem Urteil kündigte mein Vermieter, die ABG, meine Wohnung. Das halte ich für eine Aufforderung zu Selbstmord, denn ein 8. Umzug ohne staatlichen Schutz wäre sinnlos.
Dieser Text enthält trotz aller Mühe wahrscheinlich immer noch Fehler. Das hat damit zu tun, dass ich beim Verfassen überwacht und behindert werde, dass ich in meiner Wohnung dauernd mit Infraschall angegriffen werde und meine Konzentrationsfähigkeit dadurch eingeschränkt wird, dass ich aber auch nicht mehr in Bibliotheken ausweichen kann, wie vor einigen Jahren noch, und natürlich auch, dass ich in den vielen Jahren als Objekt von Menschenversuchen mit Infraschall-Waffen nicht mehr so robust bin wie 2014. Aber ich bleibe dran, solange ich kann, denn ich halte diese Waffen für eine große Gefahr: Nicht nur für die Vulnerablen unter uns, sondern für uns alle. Und für eine liberale Demokratie auch.
Im Text von Teil III verweise ich auf meine drei früheren Publikationen: „Vibrierende Wohnungen“, „Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität“ Teil I und Teil II, die über das Menü der Website infraschall-waffen.de als PDFs heruntergeladen werden können.
Meine Tagebücher, auf denen meine Publikationen basieren, werden im Deutschen Tagebucharchiv aufbewahrt. Die Broschüren und PDFs können in der Deutschen Nationalbibliothek eingesehen werden.
27. März 2026